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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Firma ophthalplanet

Inhaber Thomas Weickhardt

Henschelring 13, 85551 Kirchheim, Deutschland

1. Vorbemerkungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ophthalplanet erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Untnehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

  3. Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ophthalplanet hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Eine solche Zustimmung gilt nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Leistungen.

  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ophthalplanet in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

  5. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von ophthalplanet.

 

2. Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist allein die Lieferung der Ware bzw. die Leistung, die in der jeweiligen Artikelbeschreibung definiert ist. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch ophthalplanet verbindlich.

  2. Vertragsleistungen, die nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn ophthalplanet dies schriftlich bestätigt.

  3. Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gelten grundsätzlich nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Merkmale als vereinbart.

3. Vertragsschluss

  1. Ophthalplanet ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Eine eventuell durch ophthalplanet versandte Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

  2. Angebote, auch solche, die im Namen von ophthalplanet abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von ophthalplanet schriftlich bestätigt oder durchgeführt wurde.

  3. Sämtliche zwischen ophthalplanet und dem Kunden bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.  

 

4. Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die von ophthalplanet genannten Preise auf der Angebotsseite sind  Nettopreise, ausschließlich Verpackungskosten Bei Lieferungen ins europäische Ausland wird die MwSt. nur dann nicht erhoben, wenn der Bestellung eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer beigefügt ist. Bei Lieferung in das nicht europäische Ausland wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, die nationalen Steuerbestimmungen zu beachten.

  2. Der Käufer hat darüber hinaus die Kosten der Lieferung zu tragen. Diese sind oft aufgrund der Verschiedenartigkeit der angebotenen Waren nicht sofort bestimmbar. Die konkreten Versandkosten teilt ophthalplanet unmittelbar nach eigener Kenntniserlangung mit.

  3. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von ophthalplanet ohne Abzug zur Zahlung sofort fällig.

  4. Eine Lieferung ins Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Die bestellte Ware wird in diesem Fall erst nach Eingang des Rechnungsbetrages an den Käufer abgesendet.

  5. Der Käufer gerät mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug.

  6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist ophthalplanet berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Kann ophthalplanet einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

  7. Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, ist ophthalplanet – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – dazu berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten.

  8. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, von ophthalplanet anerkannt worden oder unstreitig sind. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sind von diesem Aufrechnungsverbot ausgenommen.

  9. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Lieferzeit, Gefahrübergang

  1. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Der Kunde versichert, richtige und vollständige Adressdaten anzugeben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Angaben zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen z.B. erneut anfallende Versandkosten – so hat der Kunde diese zu tragen.

  2. Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Übergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Schuldner- oder Annahmeverzug geraten ist.

  3. Die vereinbarten Lieferfristen und –termine gelten stets als unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn ophthalplanet bis zu ihrem Ablauf Fertigstellung und Abholbereitschaft der Ware an den Käufer mitgeteilt hat, soweit nicht ausnahmsweise eine Bring- oder Schickschuld vereinbart ist.

  4. Ophthalplanet ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleitung ist für den Käufer nicht zumutbar.

  5. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen oder an einen von ihm benannten Lieferort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von ophthalplanet verlassen hat.Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Transportkosten trägt.

  6. Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, soweit solche Ereignisse nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 3 Monate verzögert, so ist jede der Parteien berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

  7. Bei Lieferungen ins Ausland verpflichtet sich der Käufer, die jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen und sonstigen Regelungen zu berücksichtigen. Etwaige durch die Lieferung ins Ausland anfallende Kosten für Zoll-, Einfuhr-, Lager- und sonstigen Gebühren sind vom Käufer zu tragen; etwaige Steuern sind ebenfalls vom Käufer zu entrichten.

 

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Ophthalplanet behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die ihr aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ophthalplanet berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Ware durch ophthalplanet bedeutet einen Rücktritt vom Vertrag. Ophthalplanet st nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

  2. Das Eigentum von ophthalplanet erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für ophthalplanet als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung ophthalplanet nicht gehörender Sachen erwirbt ophthalplanet Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.

  3. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Käufer einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche ab. Ophthalplanet nimmt diese Abtretung an. Bei der Veräußerung von Waren, an denen ophthalplanet Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der seinem Miteigentumsanteil entspricht.

  4. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen ophthalplanet gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die im Eigentum bzw. Miteigentum von ophthalplanet stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an ophthalplanet abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Ophthalplanet verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsver-pflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so kann ophthalplanet verlangen, dass der Käufer ophthalplanet die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

  5. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ophthalplanet.

  6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, wird ophthalplanet auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

 

7. Rechte des Käufers wegen Mängeln

  1. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob sie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist.

  2. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese unverzüglich schriftlich gegenüber ophthalplanet angezeigt werden. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

  3. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, hat der Käufer die Möglichkeit im Rahmen der Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ein Recht auf Nachlieferung besteht nicht, da ein Ersatzgegenstand nicht vorrätig ist und ophthalplanet diesen auch nicht bei Dritten beschaffen kann. Sofern die Nacherfüllung im Sinne des § 440 S. 2 BGB fehlschlägt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dies gilt auch, wenn ophthalplanet die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer nur ein Minderungsrecht zu.

  4. Für den Fall der Gewährung eines Händlerrabatts wird die Gewährleistung ausgeschlossen, außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.

  5. Für die im Bereich der Sonderposten angebotenen Artikel gilt ein 14tägiges Rückgaberecht. Alle weiteren Gewährleistungsrechte werden ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist ist es ausreichend, wenn Sie die Ware innerhalb der Rückgabefrist absenden.

  6. Außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden verjähren die Gewährleistungsansprüche bezüglich der gelieferten Waren, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde,                                                                                              - innerhalb von 6 Monaten                                                                                                                                                                                                  - für Wiederverkäufer / Gewerbetreibende gilt eine Gewährleistungsfrist von 14 Tagen. (Wiederverkäufer ist derjenige der zum               Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der Verkäuferin den Wille zum Weiterverkauf der Ware hat.)                                                                   - Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in §199 Abs.3 und Abs.4 BGB               bestimmten Höchstfristen.

  7. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelgewährleistungsansprüche.

  8. Etwaige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zum Zwecke der Nacherfüllung trägt ophthalplanet nicht, soweit diese sich erhöhen, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

  9. Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarte Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhaftem oder nachlässige Gebrauch, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Montage oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ferner bestehen Sachmängelansprüche nicht, wenn der Käufer die (sich insbesondere aus der Betriebsanleitung ergebenden) Vorschriften über die Verwendung, Behandlung, Wartung und Überprüfung sowie Pflege der Ware nicht befolgt hat.

  10. Für Akkus, Leuchtmittel und Verschleißteile wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

 

8. Haftung

  1. Alle Schadensersatzansprüche des Käufers gegen ophthalplanet sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, ophthalplanet oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder zumindest leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.

  2. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen

  4. Die Haftung wegen arglistigen Verhaltens von ophthalplanet für übernommene Garantien, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

  5. Soweit die Haftung von ophthalplanet ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ophthalplanet.

  6. Für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen ophthalplanet geltend gemacht werden - außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden - gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

9. Speicherung des Vertragstextes

Ophthalplanet speichert den Vertragstext. Auf Anfrage übersendet ophthalplanet die Bestellbestätigung, Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse oder Anschrift.

 

10. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz von OphthalplanetOphthalplanet ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von ophthalplanet.

  3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

  5. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

Stand: FebruaMärz 2018

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